Ein Girokonto ist ein Kontokorrentkonto das von Kunden einer Bank zu Transaktionen benutzt wird. Zahlungen werden abgebucht oder überwiesen sowie auch auf das Girokonto gebucht.
Die Ursprünge der bargellosen Zahlungen sieht man aus heutiger Sicht im europäischen Mittelalter. Gut- und Lastschriften sind bereits im 11. Jahrhundert erwähnt worden. Auch der bargeldlose Transfer zwischen Banken findet in diesem Zeitraum seine Ursprünge. Dies geschah mündlich und wurde auf eine bestimmte Region beschränkt. Belege für den schriftlichen Zahlungsverkehr fand man erst im 14. Jahrhundert. Zu diesem Zeitpunkt fanden auch bereits überregionale Transaktionen statt.
Das Spätmittelalter brachte aus Italien die bargeldlose Verrechnung über den Kontinent Europa und später über die ganze Welt. In Deutschland wurde in Hamburg im 17. Jahrhundert die Hamburger Bank gegründet, die zwei Währungen benutzte um zu handeln. Girokonten wurden zunächst nur den Hamburger Großbanken ermöglicht. Erst die Deutsche Reichsbank schuf die Grundlage für die reichweite Nutzung der Girokonten.
Das moderne Girokonto wird genutzt um Löhne auszubezahlen und Mieten zu bezahlen. Auch dieses Verfahren wurde zunächst nur auf Großbanken beschränkt. In Hamburg führt das Postscheckamt erstmals den EDV-getragenen Dauerauftragsdienst ein.
Da das Netzwerk der Girokonten heutzutage sehr komplex ist, gelten bestimmte Regeln für Kunden bestimmte Regeln. Besonders Betrug und Geldwäsche werden sehr stark verfolgt. Dies wird durch Transfere, die gegen das Gesetz verstoßen erzeugt. Strafbar sind auch falsche Angaben, die die Zusammenarbeit betreffen. Zu den Voraussetzungen ein Konto führen zu dürfen, ist es außerdem erforderlich es mit Umsätzen zu führen. Gläubiger eines Schuldners können das Girokonto sperren lassen, so dass eine aktive teilnahme am Zahlungsverkehr nicht mehr möglich ist. Entgelte für die Führung eines Girokontos sind außerdem vom Kunden auszugleichen.
Gleichzeitig ist Bank dazu verpflichtet, ihre Pflichten im Bereich Informationen wahrzunehmen. Buchungen müssen schriftlich festgehalten werden und zusammen mit Verwendungszweck und beteiligten Personen in Form eines Kontoauszugs zur Verfügung gestellt werden. Auch in der modernen Form des Online-Bankings muss eine solche aufstellung verfügbar sein. Weietrhin sind Informationen zu Wertstellungsdatum, Zinsgutschriften und Belastungen auszuzeichnen.
Girokonten können nationale und internationale Zahlungen ausführen. Dazu ist es verpflichtend einen Vordruck in der Bankfiliale oder am Computer zu Hause auszufüllen. Vordrucke sind nir gültig, wenn sie von dem entsprechenden Kreditinstitut stammen. Getätigt werden können so Einzahlungen, Überweisungen, Lastschriften, oder Wertpapieraufträge.
Das Girokonto ist heute ein Konto für Jedermann. Das bedeutet, dass die Banken verpflichtet sind, jedem Bürger, der ein Girokonto beantragt, eines zur Verfügung stellen muss, solange es sich um ein Guthabenskonto handelt und auch als solche geführt wird.
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